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   BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65   

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BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65 (https://dejure.org/1968,1311)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1968 - IV C 126.65 (https://dejure.org/1968,1311)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1968 - IV C 126.65 (https://dejure.org/1968,1311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme eines Grundstücks durch Besatzungsmächte - Beschränkung des Erbbaurechtes auf einen Teil eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65
    Daß solche nachträglichen Änderungen des Sachverhalts bei Enteignungen der hier in Frage stehenden Art zu berücksichtigen sind, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - (Seite 7) [insoweit in MDR 1967, 241 nicht abgedruckt] ausgesprochen.

    Diesem Vorbringen steht die schon erwähnte Entscheidung des Senats vom 19. Oktober 1966 (MDR 1967, 241/42) entgegen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genießt nach § 12 Abs. 2 LBG die "Belastung ... im Verhältnis zur Entziehung nur dann einen Vorrang, wenn sie als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet und zweitens dem Enteignungsberechtigten zumutbar ist" (so zuletzt Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 53.65 - [Seite 9]; ferner Urteil vom 19. Oktober 1966 - MDR 1967, 241 [242] mit weiteren Nachweisen).

    Ebenso ist geklärt, daß bei Enteignungen zugunsten von Verteidigungszwecken "die Bestellung eines Erbbaurechts grundsätzlich ein dem Verteidigungszweck genügendes und in bezug auf ihn der Eigentumsentziehung gleichwertiges Mittel sein kann" (Urteil vom 19. Oktober 1966, a.a.O. S. 243; vgl. außerdem die Urteile vom 18. August 1964 - BVerwG I C 48.63 - in BVerwGE 19, 171 [176] und vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 71.62 - [Buchholz BVerwG 406.33, § 12 LBG Nr. 3]).

  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63

    Enteignungszweck durch ein obligatorisches Nutzungsverhältnis in Verbindung mit

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65
    Ebenso ist geklärt, daß bei Enteignungen zugunsten von Verteidigungszwecken "die Bestellung eines Erbbaurechts grundsätzlich ein dem Verteidigungszweck genügendes und in bezug auf ihn der Eigentumsentziehung gleichwertiges Mittel sein kann" (Urteil vom 19. Oktober 1966, a.a.O. S. 243; vgl. außerdem die Urteile vom 18. August 1964 - BVerwG I C 48.63 - in BVerwGE 19, 171 [176] und vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 71.62 - [Buchholz BVerwG 406.33, § 12 LBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 71.62

    Beschlagnahme eines unbebauten Grundstücks für die britischen Streitkräfte im

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65
    Ebenso ist geklärt, daß bei Enteignungen zugunsten von Verteidigungszwecken "die Bestellung eines Erbbaurechts grundsätzlich ein dem Verteidigungszweck genügendes und in bezug auf ihn der Eigentumsentziehung gleichwertiges Mittel sein kann" (Urteil vom 19. Oktober 1966, a.a.O. S. 243; vgl. außerdem die Urteile vom 18. August 1964 - BVerwG I C 48.63 - in BVerwGE 19, 171 [176] und vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 71.62 - [Buchholz BVerwG 406.33, § 12 LBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 53.65

    Errichtung von Bunkern auf enteignetem Grundstück - Begutachtung weniger

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genießt nach § 12 Abs. 2 LBG die "Belastung ... im Verhältnis zur Entziehung nur dann einen Vorrang, wenn sie als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet und zweitens dem Enteignungsberechtigten zumutbar ist" (so zuletzt Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 53.65 - [Seite 9]; ferner Urteil vom 19. Oktober 1966 - MDR 1967, 241 [242] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.05.1968 - IV B 92.67

    Bestellung eines Erbbaurechts als Eigentumsentziehung

    Im Gegenteil hat der erkennende Senat in dem von der Beigeladenen angeführten Urteil vom 19. Oktober 1966 (a.a.O. S. 242, ebenso Urteil vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - S. 6) betont, daß bei der Frage, ob die Bestellung eines Erbbaurechts gegenüber der Eigentumsentziehung einen minder schweren Eingriff enthält, abgestellt werden muß "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet".

    Festzuhalten ist zunächst allgemein, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 12 Abs. 2 LEG die "Belastung ... im Verhältnis zur Entziehung nur dann einen Vorrang genießt, wenn sie als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet und zweitens dem Enteignungsberechtigten zumutbar ist" (so zuletzt in den Urteilen vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 53.65 - S. 9 und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 -S. 7; ferner im Urteil vom 19. Oktober 1966 [a.a.O. S. 242 mit weiteren Nachweisen]).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - S. 8 ff. näher dargelegt, daß es einer solchen (vorangehenden) Eigentumsübertragung selbst dann nicht bedarf, wenn die Baulichkeiten im Eigentum der Stationierungsstreitkräfte stehen und deshalb nach der Bestellung des Erbbaurechts dieses Recht und das Eigentum an den Baulichkeiten in verschiedenen Händen sind.

  • VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 (242) und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 (21)).
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 [242] und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 [21]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2013 - 1 LB 2/12

    Umfang der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung; Erteilung der

    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 (242) und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 (21)).
  • VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20

    Abrissverfügung; komplette Beseitigung baulichen Anlagen, selbst wenn eine

    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 (242) und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 (21)).
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